Auffangwannen
Eine Auffangwanne hält auslaufende Flüssigkeiten zuverlässig zurück und ist beim Lagern wassergefährdender Stoffe gesetzlich gefordert. Unsere Auffangwannen für Gefahrstoffe von Bauer Südlohn bestehen aus robustem Stahl, sind wahlweise lackiert, feuerverzinkt oder aus Edelstahl erhältlich und auf Wunsch mit herausnehmbarem Gitterrost lieferbar. Vom kleinen Untersetzer bis zur IBC-Doppelstation – passend für Fässer, IBC-Container und Kleingebinde, konform zu StawaR und WHG.
Wann ist eine Auffangwanne vorgeschrieben?
Wer wassergefährdende Stoffe (z. B. Öle, Schmierstoffe, Chemikalien) lagert, muss sie nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der AwSV so auffangen, dass nichts in Boden oder Gewässer gelangen kann. In der Praxis bedeutet das eine geeignete Auffangwanne unter dem Gebinde.
Wie groß muss eine Auffangwanne sein?
Außerhalb von Schutzgebieten muss das Auffangvolumen in der Regel mindestens dem Volumen des größten gelagerten Gebindes bzw. 10 % der gesamten Lagermenge entsprechen – maßgeblich ist der größere Wert. In Wasserschutzgebieten ist das gesamte Lagervolumen aufzufangen. Maßgeblich ist immer die konkrete Einstufung; im Zweifel die zuständige Behörde fragen.
Welche Auffangwanne für entzündliche Flüssigkeiten?
Bei entzündbaren Flüssigkeiten gilt zusätzlich die TRGS 510. Hier werden Stahl-Auffangwannen eingesetzt; Kunststoff/PE eignet sich vor allem für Säuren und Laugen. Achten Sie auf die Materialbeständigkeit gegenüber dem Lagergut.
Wer darf Auffangwannen prüfen?
Die regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung übernimmt eine befähigte Person (Sachkundiger) des Betriebs; bei bestimmten Anlagen sind wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige vorgeschrieben.
